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Teilzeitlehre

Ich bin 19 Jahre alt und habe nach der obligatorischen Schule keine Lehre absolviert, sondern direkt zu arbeiten begonnen. Nun möchte ich doch noch eine Lehre absolvieren. Ist dies in Teilzeit möglich? Erhalte ich einen höheren Lehrlingslohn, weil ich schon etwas älter bin und Berufserfahrung mitbringe?

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Aggiornato il 11.08.2017

Grundsätzlich kann eine Lehre nur in einem Vollzeitpensum absolviert werden. In der Lehre erhalten Sie normalerweise eine Lehrlingsentschädigung, die für den Lehrbetrieb aber gesetzlich nicht verbindlich ist. Ob Ihnen der künftige Lehrbetrieb eine höhere Entschädigung auszahlt, liegt alleine in seinem Ermessen.
 
Falls Sie eine mehrjährige berufliche Erfahrung nachweisen können, besteht auch die Möglichkeit, über die Nachholbildung nach Art. 32 das EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, offizieller Abschluss der Lehre) oder in wenigen Berufen über das Validierungsverfahren nach Art. 31 zu erlangen, ohne dass Sie einen Lehrvertrag unterzeichnen müssen. In der Regel haben Sie dabei die Möglichkeit, einer Erwerbsarbeit nachzugehen.

Informationen über die Möglichkeiten für Erwachsene, einen Berufsabschluss nachzuholen, finden Sie auf folgender Seite:
Berufsabschluss für Erwachsene – Abschluss nachholen

orientamento.ch