Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in der Schweiz mit ausländischem Abschluss in Rechtswissenschaft
Ich habe mein Jurastudium an einer deutschen Universität abgeschlossen. Kann ich nun in der Schweiz mit meinem deutschen Hochschulabschluss zur Anwältin zugelassen werden?
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Aggiornato il 19.09.2017
Der Anwaltsberuf erfordert einen universitären Masterabschluss in Rechtswissenschaft. Die Ausbildung zum Rechtsanwalt / zur Rechtsanwältin ist kantonal geregelt. Zuständig sind die kantonalen Justizbehörden. In der Regel folgt auf das Studium ein einjähriges Praktikum bei Gerichten oder Anwaltskanzleien (in gewissen Kantonen gelten für Personen mit ausländischem Studienabschluss unterschiedliche Regelungen). Für Praktikumsstellen müssen Sie sich selbständig bewerben.
Weitere Informationen:
Liste der Für Anwälte zuständige kantonale Amtsstellen auf www.swissuniversities.ch [PDF, 26 KB]
Adressen der kantonalen Anwaltsverbände, Schweizerischer Anwaltsverband SAV-FSA, www.sav-fsa.ch
Ausbildung der Juristinnen und Juristen in Europa - Schweiz,
www.europaeische-juristenausbildung.de
Weitere Informationen:
Liste der Für Anwälte zuständige kantonale Amtsstellen auf www.swissuniversities.ch [PDF, 26 KB]
Adressen der kantonalen Anwaltsverbände, Schweizerischer Anwaltsverband SAV-FSA, www.sav-fsa.ch
Ausbildung der Juristinnen und Juristen in Europa - Schweiz,
www.europaeische-juristenausbildung.de